Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.09.2011

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1069
BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11 (https://dejure.org/2012,1069)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - 5 StR 461/11 (https://dejure.org/2012,1069)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 5 StR 461/11 (https://dejure.org/2012,1069)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 261 StGB; § 46 StGB; § 55 StGB
    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung); Geldwäsche (Verwahren); Strafzumessung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsur)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 Abs 1 StGB, § 261 Abs 2 Nr 2 StGB
    Geldwäsche: Aufbewahrung betrügerisch erlangter Güter in der Wohnung des Täters als "Verwahren" der Güter durch den Mitbewohner

  • Wolters Kluwer

    Angabe falscher Namen und teils falscher Adresse bei einer Warenbestellung im Internet als Geldwäsche

  • rewis.io

    Geldwäsche: Aufbewahrung betrügerisch erlangter Güter in der Wohnung des Täters als "Verwahren" der Güter durch den Mitbewohner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 261 Abs. 1 Nr. 4a; StGB § 261 Abs. 2 Nr. 2
    Angabe falscher Namen und teils falscher Adresse bei einer Warenbestellung im Internet als Geldwäsche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 321
  • StV 2012, 723
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11
    Die zu diesem Fragenkreis ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (vgl. einerseits: BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80, 81 f.; andererseits: BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 43; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11
    Davon unabhängig erscheint das aus dem angefochtenen Urteil folgende Gesamtstrafübel namentlich angesichts des begrenzten Umfangs des Gesamtschadens übersetzt (vgl. weiter BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313).
  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11
    Die zu diesem Fragenkreis ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (vgl. einerseits: BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80, 81 f.; andererseits: BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 43; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 302/11

    Zum Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit

    a) "Verwahren" bedeutet - bei Sachen - die bewusste Ausübung des Gewahrsams oder unmittelbaren Besitzes (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 5 StR 461/11, NStZ 2012, 321 unter 2 b aa mwN; Schmidt/Krause in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 261 Rn. 21).

    Die durch gewerbsmäßigen Betrug erlangten Gelder sind aufgrund dieser Vereinbarung und damit nicht "ohne Zutun" der Beklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 5 StR 461/11, aaO) in deren Herrschaftsbereich gelangt.

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Darunter ist bei Sachen die bewusste Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft zu verstehen (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 5 StR 461/11, NStZ 2012, 321, 322).
  • BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15

    Geldwäsche (Herrühren aus der Vortat: zu Teilen aus Straftaten hervorgegangenes

    c) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Angeklagte bezüglich der Taten 129 - 149 auch die Varianten des Verschaffens (§ 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und des Verwahrens (§ 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB; zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 5 StR 461/11, NStZ 2012, 321, 322) der Geldwäsche verwirklicht hat und wie sich dies konkurrenzrechtlich zu den Tathandlungen des Verwendens (§ 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB) verhalten hätte (vgl. dazu Neuheuser NStZ 2008, 492, 496).
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Darunter ist bei Sachen die bewusste Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft zu verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 5 StR 461/11, NStZ 2012, 321; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11, NJW 2013, 1158).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5948
BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11 (https://dejure.org/2011,5948)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11 (https://dejure.org/2011,5948)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11 (https://dejure.org/2011,5948)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 StGB
    Bemessung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe (Sollvorschrift; Halbstrafenzeitpunkt; möglicher Widerruf einer Aussetzung zur Bewährung; Beschwer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 67 Abs 1 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 3 S 1 StGB
    Reihenfolge der Vollstreckung: Beschwer durch Nichtanordnung des teilweisen Vorwegvollzugs einer Maßregel

  • Wolters Kluwer

    Vorwegvollzug eines Teils einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Reihenfolge der Vollstreckung: Beschwer durch Nichtanordnung des teilweisen Vorwegvollzugs einer Maßregel

  • ra.de
  • rewis.io

    Reihenfolge der Vollstreckung: Beschwer durch Nichtanordnung des teilweisen Vorwegvollzugs einer Maßregel

  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2 S. 2
    Vorwegvollzug eines Teils einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 723
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11
    Der Angeklagte ist schon durch die Nichtanwendung des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB beschwert, weil die von § 67 Abs. 1 StGB abweichende Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dient und bei dessen Eintritt die Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte unter Anrechnung der Unterbringungsdauer schon zum Halbstrafenzeitpunkt entlassen wird (BGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07; Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; vgl. Fischer StGB 58. Aufl. § 64 Rn. 10).
  • BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11
    Nur wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolges erwarten lässt, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden (vgl. NStZ-RR 2007, 371, 372; BT-Drucks. 16/1110, S. 14), darf von der Anordnung abgesehen werden (BGH, NStZ-RR 2008, 142 und 182).
  • BGH, 21.08.2007 - 3 StR 263/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vollstreckungsreihenfolge; Anordnung

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11
    Der Angeklagte ist schon durch die Nichtanwendung des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB beschwert, weil die von § 67 Abs. 1 StGB abweichende Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dient und bei dessen Eintritt die Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte unter Anrechnung der Unterbringungsdauer schon zum Halbstrafenzeitpunkt entlassen wird (BGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07; Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; vgl. Fischer StGB 58. Aufl. § 64 Rn. 10).
  • BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit

    Aus diesem und aus der Pflicht, den Maßregelvollzug wegen des damit verbundenen Sonderopfers in besonderer Weise freiheitsorientiert und therapiegerichtet anzulegen (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09, 740/10, 2333/08, 1152/10, 571/10, juris Rn. 101), folgt, dass nur gewichtige Gründe es rechtfertigen können, im Maßregelvollzug erzielte Therapieerfolge durch eine anschließende Strafvollstreckung zu gefährden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09, juris Rn. 62; so auch für die Unterbringung nach § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3 und 7).

    Die von § 67 Abs. 1 StGB abweichende Vollstreckungsreihenfolge dient nämlich auch der Sicherung des Therapieerfolgs, weil bei dessen Eintritt die Möglichkeit besteht, dass der Betreffende unter Anrechnung der Unterbringungsdauer schon zum Halbstrafenzeitpunkt entlassen wird (BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 7).

    Im Anwendungsbereich des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB darf somit nur dann, wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolges erwarten lässt, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden (vgl. BGH, Beschlss vom 09.08.2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3; BT-Drucks. 16/1110, S. 14), von einer solchen Anordnung abgesehen werden (BGH, Beschluss vom 08.01.2008 - 1 StR 644/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 18.03.2008 - 1 StR 103/08, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3).

  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge

    Das Tatgericht kann von der Sollvorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB aus einzelfallbezogenen Gründen abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11; MüKoStGB/Maier, 3. Aufl. § 67 Rn. 87 mwN).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Vollziehung der Maßregel der

    Sie dient insbesondere auch der Sicherung des Therapieerfolgs, der bei einer Rückverlegung in eine Justizvollzugsanstalt gefährdet sein kann (vgl. BT-Drucks. 16/1110, S. 14; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, StV 2012, 723; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, NJW 2018, 714).

    Als gewichtiger Grund kommt namentlich eine aktuelle dringende Therapiebedürftigkeit des Suchtkranken in Betracht (vgl. BT-Drucks. 16/1110, aaO; BGH, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371, 372; vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, aaO; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, aaO).

  • LG Heilbronn, 20.07.2017 - 3 AR 11/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anpassung der Dauer des Vorwegvollzugs der

    Abänderungen aus anderen Gründen, insbesondere zur Korrektur unrichtiger tatrichterlicher Entscheidungen, sind nach ganz herrschender Meinung unzulässig (Schöch in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, § 67 Rn. 105f; BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11 -, juris).
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